Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim |
Telefon: | 07931572105 |
Fax: | 07931572900 |
E-Mail: | info@bad-mergentheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kurpfalzstraße 29, 97944 Boxberg |
Telefon: | 0793060518 |
Fax: | 0793060529 |
E-Mail: | stadt@boxberg.de |
Anschrift: | Burgweg 5, 74238 Krautheim |
Telefon: | 062949835 |
Fax: | 062949848 |
E-Mail: | info@krautheim.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 97922 Lauda-Königshofen |
Telefon: | 093435015233 |
Fax: | 093435015999 |
E-Mail: | rathaus@lauda-koenigshofen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 14, 74670 Forchtenberg |
Telefon: | 07947943820500 |
E-Mail: | finanzverwaltung@gvv-mk.de |
Anschrift: | Marktplatz 7, 97990 Weikersheim |
Telefon: | 0793410242 |
Fax: | 0793410258 |
E-Mail: | info@weikersheim.de |
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Assamstadt liegt auf einer Höhe von 300 bis 401 im Taubergrund. Der badischer Revolutionär Peter Jäger ist hier geboren und zählt zu den bekanntesten Persönlichkeiten des besucherfreundlichen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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