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Anschrift: | Gartenstr. 1, 97941 Tauberbischofsheim |
Telefon: | 09341820 |
Fax: | 09341825900 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 09371501100 |
Fax: | 09371501270 |
E-Mail: | info@lra-mil.de |
Anschrift: | Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach |
Telefon: | 06062700 |
Fax: | 0606270390 |
E-Mail: | info@odenwaldkreis.de |
Anschrift: | Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 060213301481 |
Fax: | 06021330626 |
E-Mail: | buergeramt@aschaffenburg.de |
Anschrift: | Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 06021394325 |
Fax: | 06021394999 |
E-Mail: | poststelle@lra-ab.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 8, 97753 Karlstadt |
Telefon: | 093537930 |
Fax: | 093537937981 |
E-Mail: | Auslaenderamt@Lramsp.de |
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Freudenberg am Main liegt zwischen Frankfurt am Main und Würzburg. Schon 1159 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt und umfasst heute die Ortsteile Boxtal, Ebenheid, Rauenberg und Wessental...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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