Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gartenstr. 2a, 97941 Tauberbischofsheim |
Telefon: | 09341824001 |
Fax: | 09341825860 |
E-Mail: | strassenverkehrsbehoerde@main-tauber-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 09371501160 |
Fax: | 0937150179161 |
E-Mail: | andreas.hofmann@lra-mil.de |
Anschrift: | Anton-Gmeinder-Straße 29, 74821 Mosbach |
Telefon: | 06261841333 |
E-Mail: | post@neckar-odenwald-kreis.de |
Anschrift: | Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach |
Telefon: | 06062703131 |
Fax: | 0606270390 |
E-Mail: | strassenverkehrsbehoerde@odenwaldkreis.de |
Anschrift: | Wermbachstr. 30, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 060213301812 |
Fax: | 06021330624 |
E-Mail: | stadt-aschaffenburg@aschaffenburg.de |
Anschrift: | Am Glockenturm 6, 63814 Mainaschaff |
Telefon: | 06021394700 |
Fax: | 06021394934 |
E-Mail: | verkehr@Lra-ab.bayern.de |
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Freudenberg am Main liegt zwischen Frankfurt am Main und Würzburg. Schon 1159 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt und umfasst heute die Ortsteile Boxtal, Ebenheid, Rauenberg und Wessental...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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