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Das Betreuungsgericht ist mit den Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von Volljährigen betraut, während sich das Familiengericht schwerpunktmäßig mit jenen Angelegenheiten der Minderjährigen befasst. Häufig finden vor dem Betreuungsgericht dementsprechend Unterbringungs- und Betreuungsverfahren statt.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Betreuungsgericht-FAQ |
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Betreuungsgericht Kehl. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Betreuungsgericht Kehl können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Kehl am Rhein liegt im Ortenaukreis in der Oberrheinischen Tiefebene nahe der Mündung der Kinzig in den Rhein und wurde 1038 erstmals urkundlich erwähnt. Für Besucher ist Kehl vor allem durch den...
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Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.
Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.
Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.
Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.