Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | In den Schloßgärten 5, 73540 Heubach |
Telefon: | 0717391431111 |
Fax: | 0717391431199 |
E-Mail: | info@rosenstein.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mulfinger Straße 2, 73575 Leinzell |
Telefon: | 07175998200 |
Fax: | 071759982010 |
E-Mail: | info@leinzell.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 73453 Abtsgmünd |
Telefon: | 073668225 |
Fax: | 073668254 |
E-Mail: | info@abtsgmuend.de |
Anschrift: | Marktplatz 30, 73430 Aalen |
Telefon: | 07361521034 |
Fax: | 07361522310 |
E-Mail: | stadtkasse@aalen.de |
Anschrift: | Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen |
Telefon: | 0736427305 |
Fax: | 07364278305 |
E-Mail: | rathaus@oberkochen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 22, 73557 Mutlangen |
Telefon: | 071717030 |
Fax: | 0717170380 |
E-Mail: | info@mutlangen.de |
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Die zum Ostalbkreis gehörende Gemeinde Mögglingen ist Teil der Metropolregion Stuttgart. Der ehemalige Tennisprofi Carl-Uwe Steeb wuchs in Mögglingen auf und zählt zu den bekanntesten Persönlichkeiten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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