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Anschrift: | Münchener Str. 9, 86551 Aichach |
Telefon: | 0825192326 |
Fax: | 0825192375 |
E-Mail: | poststelle@lra-aic-fdb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081415190 |
Fax: | 08141519450 |
E-Mail: | poststelle@lra-ffb.de |
Anschrift: | Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg |
Telefon: | 08213249616 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hinter dem Metzg 6, 86150 Augsburg |
Telefon: | 082131020 |
Fax: | 082131022209 |
E-Mail: | info@LRA-a.bayern.de |
Anschrift: | Von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg am Lech |
Telefon: | 081911291282 |
Fax: | 081911291011 |
E-Mail: | poststelle@lra-ll.bayern.de |
Anschrift: | Weiherweg 16, 85221 Dachau |
Telefon: | 08131740 |
Fax: | 0813174333 |
E-Mail: | poststelle@lra-dah.bayern.de |
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Steindorf liegt im südöstlichen Teil des Landkreises Aichach-Friedberg und besteht aus 3 eingemeindeten Orten. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten gehören das Schloss Hofhegnenberg und die Pfarrkirche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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