Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßgraben 3, 92224 Amberg |
Telefon: | 0962139550 |
Fax: | 0962137605352 |
E-Mail: | bauwesen@amberg-sulzbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 11, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621100 |
Fax: | 09621101203 |
E-Mail: | stadt@amberg.de |
Anschrift: | Rathausgasse 2, 92237 Sulzbach-Rosenberg |
Telefon: | 096615101401 |
Fax: | 096615101404 |
E-Mail: | petra.schoellhorn@sulzbach-rosenberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt i. d. OPf. |
Telefon: | 091812551604 |
Fax: | 09181255202 |
E-Mail: | veronika.christoph@neumarkt.de |
Anschrift: | Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt |
Telefon: | 091814701194 |
Fax: | 091814706694 |
E-Mail: | gruber.thomas@landkreis-neumarkt.de |
Anschrift: | Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 0943145208 |
Fax: | 0943145250 |
E-Mail: | uhl.robert@schwandorf.de |
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Kastl im Landkreis Amberg-Sulzbach liegt an der Lauterach in der östlichen Frankenalb, ca. 50km östlich von Nürnberg. 1323 erhielt Kastl das Marktrecht. Ein Besuch der ehemaligen Klosterburg ist sehr zu...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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