Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schlossgraben 3, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621390 |
Fax: | 0962137605341 |
E-Mail: | abteilung5@amberg-sulzbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 091814700 |
Fax: | 091814701320 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Anschrift: | Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 09431471328 |
Fax: | 09431471407 |
E-Mail: | Naturschutz@lra-sad.de |
Anschrift: | Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz |
Telefon: | 091239506207 |
Fax: | 091239508009 |
E-Mail: | info@nuernberger-land.de |
Anschrift: | Bauhof 2, 90402 Nürnberg |
Telefon: | 09112315868 |
Fax: | 09112312583 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Weinbergweg 1, 91154 Roth |
Telefon: | 09171810 |
Fax: | 09171811328 |
E-Mail: | info@landratsamt-roth.de |
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Kastl im Landkreis Amberg-Sulzbach liegt an der Lauterach in der östlichen Frankenalb, ca. 50km östlich von Nürnberg. 1323 erhielt Kastl das Marktrecht. Ein Besuch der ehemaligen Klosterburg ist sehr zu...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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