Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 92280 Kastl |
Telefon: | 09625920413 |
Fax: | 09625920419 |
E-Mail: | ehbauer@kastl.de |
Anschrift: | Zeughausstraße 2, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621390 |
Fax: | 0962137605324 |
E-Mail: | sozialamt@amberg-sulzbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 11, 92283 Lauterhofen |
Telefon: | 0918693100 |
Fax: | 09186931030 |
E-Mail: | info@lauterhofen.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 92289 Ursensollen |
Telefon: | 0962892390 |
Fax: | 09628923919 |
E-Mail: | gemeinde@ursensollen.de |
Anschrift: | Marktplatz 19, 92277 Hohenburg |
Telefon: | 09626921113 |
Fax: | 09626921144 |
E-Mail: | elisa.hollweck@hohenburg.de |
Anschrift: | Am Dorfplatz 2, 92278 Illschwang |
Telefon: | 09666913112 |
Fax: | 09666913125 |
E-Mail: | kontakt@vgib.bayern |
Anschrift: | Mühlweg 16 a, 92260 Ammerthal |
Telefon: | 09628923313 |
Fax: | 09628923320 |
E-Mail: | gemeinde@ammerthal.de |
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Kastl im Landkreis Amberg-Sulzbach liegt an der Lauterach in der östlichen Frankenalb, ca. 50km östlich von Nürnberg. 1323 erhielt Kastl das Marktrecht. Ein Besuch der ehemaligen Klosterburg ist sehr zu...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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