Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 19, 94522 Wallersdorf |
Telefon: | 09933951014 |
Fax: | 099331445 |
E-Mail: | josef.schmied@markt-wallersdorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Niederpöring 23, 94562 Oberpöring |
Telefon: | 09937950519 |
Fax: | 09937950550 |
E-Mail: | poststelle@vgem-oberpoering.bayern.de |
Anschrift: | Oberer Stadtplatz 1, 94405 Landau an der Isar |
Telefon: | 09951941124 |
Fax: | 09951941302 |
E-Mail: | stadt.landau@landau-isar.de |
Anschrift: | Marktplatz 23, 94431 Pilsting |
Telefon: | 099539301320 |
Fax: | 099539301501 |
E-Mail: | info@pilsting.de |
Anschrift: | Preysingplatz 1, 94447 Plattling |
Telefon: | 0993170822 |
Fax: | 0993170899 |
E-Mail: | poststelle@plattling.bayern.de |
Anschrift: | Deggendorfer Str. 6, 94569 Stephansposching |
Telefon: | 09935950016 |
Fax: | 09935950099 |
E-Mail: | poststelle@stephansposching.de |
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Wallersdorf im Landkreis Dingolfing-Landau liegt in der Region Landshut. Der Ort fand im Jahre 741 seine erste schriftliche Erwähnung als „Walhinesdorf“ und besitzt einen mittelalterlichen, sehr...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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