Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 19, 94522 Wallersdorf |
Telefon: | 09933951027 |
Fax: | 099331445 |
E-Mail: | info@markt-wallersdorf.de |
Anschrift: | Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing |
Telefon: | 0873187447 |
Fax: | 0873187100 |
E-Mail: | info@landkreis-dingolfing-landau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Niederpöring 23, 94562 Oberpöring |
Telefon: | 09937950512 |
Fax: | 09937950550 |
E-Mail: | poststelle@vgem-oberpoering.bayern.de |
Anschrift: | Oberer Stadtplatz 1, 94405 Landau an der Isar |
Telefon: | 099519410 |
Fax: | 09951941105 |
E-Mail: | stadt.landau@landau-isar.de |
Anschrift: | Marktplatz 23, 94431 Pilsting |
Telefon: | 099539301324 |
Fax: | 099539301501 |
E-Mail: | info@pilsting.de |
Anschrift: | Preysingplatz 1, 94447 Plattling |
Telefon: | 0993170869 |
Fax: | 0993170892 |
E-Mail: | poststelle@plattling.bayern.de |
Anschrift: | Deggendorfer Str. 6, 94569 Stephansposching |
Telefon: | 09935950012 |
Fax: | 09935950099 |
E-Mail: | poststelle@stephansposching.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Wallersdorf im Landkreis Dingolfing-Landau liegt in der Region Landshut. Der Ort fand im Jahre 741 seine erste schriftliche Erwähnung als „Walhinesdorf“ und besitzt einen mittelalterlichen, sehr...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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