Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 19, 94522 Wallersdorf |
Telefon: | 09933951019 |
Fax: | 099331445 |
E-Mail: | info@markt-wallersdorf.de |
Anschrift: | Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing |
Telefon: | 0873187517 |
Fax: | 0873187100 |
E-Mail: | info@landkreis-dingolfing-landau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Niederpöring 23, 94562 Oberpöring |
Telefon: | 09937950512 |
Fax: | 09937950550 |
E-Mail: | poststelle@vgem-oberpoering.bayern.de |
Anschrift: | Oberer Stadtplatz 1, 94405 Landau an der Isar |
Telefon: | 09951941107 |
Fax: | 09951941210 |
E-Mail: | stadt.landau@landau-isar.de |
Anschrift: | Marktplatz 23, 94431 Pilsting |
Telefon: | 099539301323 |
Fax: | 099539301501 |
E-Mail: | info@pilsting.de |
Anschrift: | Preysingplatz 1, 94447 Plattling |
Telefon: | 0993170866 |
Fax: | 0993170899 |
E-Mail: | poststelle@plattling.bayern.de |
Anschrift: | Deggendorfer Str. 6, 94569 Stephansposching |
Telefon: | 09935950014 |
Fax: | 09935950099 |
E-Mail: | poststelle@stephansposching.de |
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Wallersdorf im Landkreis Dingolfing-Landau liegt in der Region Landshut. Der Ort fand im Jahre 741 seine erste schriftliche Erwähnung als „Walhinesdorf“ und besitzt einen mittelalterlichen, sehr...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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