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Anschrift: | Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 0906740 |
Fax: | 090674273 |
E-Mail: | info@lra-donau-ries.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 91781 Weißenburg |
Telefon: | 09141902124 |
Fax: | 09141902108 |
E-Mail: | poststelle.lra@landkreis-wug.de |
Anschrift: | Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 0842170210 |
Fax: | 0842170222 |
E-Mail: | poststelle@lra-ei.bayern.de |
Anschrift: | Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d. Donau |
Telefon: | 08431570 |
Fax: | 0843157205 |
E-Mail: | fuehrerscheinstelle@neuburg-schrobenhausen.de |
Anschrift: | Große Allee 25, 89407 Dillingen a.d.Donau |
Telefon: | 0907151321 |
Fax: | 0907151101 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt.dillingen.de |
Anschrift: | Westring 36, 91154 Roth |
Telefon: | 09171811567 |
Fax: | 09171811328 |
E-Mail: | info@landratsamt-roth.de |
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Otting liegt im schwäbischen Landkreis Donau-Ries und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Wemding an. Die Gemeinde besteht aus einer Gemarkung und wurde bereits im 10. Jahrhundert erstmals urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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