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Sozialämter in Heroldsberg - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
1.16 km von Heroldsberg
Anschrift:Hauptstraße 104, 90562 Heroldsberg
Telefon:09115185718
Fax:09115185740
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
(4)
Sozialamt des Landkreises
12.85 km von Heroldsberg
Anschrift:Nägelsbachstraße 1, 91054 Erlangen
Telefon:091318031700
Fax:09131803491700
E-Mail:poststelle@erlangen-hoechstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Heroldsberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
2.57 km von Heroldsberg
Anschrift:Rathausstraße 1, 90562 Kalchreuth
Telefon:091151834417
Fax:091151834439
E-Mail:gemeinde@kalchreuth.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 9-12 Uhr, Di 8-12 Uhr, Mi 16-18 Uhr
(6)
Sozialamt
5.59 km von Heroldsberg
Anschrift:Rathausplatz 1, 90542 Eckental
Telefon:091269030
Fax:09126903222
E-Mail:info@eckental.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
6.88 km von Heroldsberg
Anschrift:Sebalder Str. 12, 91077 Dormitz
Telefon:0913499690
E-Mail:info@vgdormitz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt
7.95 km von Heroldsberg
Anschrift:Hauptstr. 20, 90607 Rückersdorf
Telefon:0911570540
Fax:09115705440
E-Mail:info@rueckersdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:30-15 Uhr und Do 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
8.16 km von Heroldsberg
Anschrift:Gartenstraße 1, 90571 Schwaig
Telefon:0911500990
Fax:09115009955
E-Mail:info@schwaig.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.00 - 12.00 Uhr, Mi 15.00 - 17.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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