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Stadtkassen im Landkreis Freyung-Grafenau - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kasse Neuschönau
11.68 km von Freyung-Grafenau
Anschrift:Kaiserstr. 13, 94556 Neuschönau
Telefon:08558960331
Fax:08558960377
E-Mail:poststelle@neuschoenau.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
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Kasse Neureichenau
13.73 km von Freyung-Grafenau
Anschrift:Dreisesselstraße 8, 94089 Neureichenau
Telefon:0858396010
Fax:08583960110
E-Mail:info@neureichenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr
Mi 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
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Kasse Haidmühle
14.26 km von Freyung-Grafenau
Anschrift:Dreisesselstr. 12, 94145 Haidmühle
Telefon:085569726311
Fax:085569726329
E-Mail:poststelle@haidmuehle.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di+Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
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Stadtkasse Grafenau
14.65 km von Freyung-Grafenau
Anschrift:Rathausgasse 1, 94481 Grafenau
Telefon:0855296230
Fax:085529623710
E-Mail:stadt.grafenau@grafenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
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Kasse Sankt Oswald-Riedlhütte
14.79 km von Freyung-Grafenau
Anschrift:Lusenstraße 2, 94568 Sankt Oswald-Riedlhütte
Telefon:08552961130
Fax:08552961111
E-Mail:poststelle@sankt-oswald-riedlhuette.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-17:30 Uhr
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Kasse Saldenburg
17.26 km von Freyung-Grafenau
Anschrift:Seldenstraße 30, 94163 Saldenburg
Telefon:08504912316
Fax:08504912330
E-Mail:info@saldenburg.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-17 Uhr und Do 13-18 Uhr
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Kasse Verwaltungsgemeinschaft Schönberg
18.31 km von Freyung-Grafenau
Anschrift:Marktplatz 16, 94513 Schönberg
Telefon:08554960434
Fax:08554960450
E-Mail:info@vg-schoenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13-16 Uhr
Anschrift:Gründelln 3, 94169 Thurmansbang
Telefon:08504912222
Fax:08504912223
E-Mail:poststelle@thurmansbang.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8-12 Uhr und 13:30-16:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
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Kasse Spiegelau
20.5 km von Freyung-Grafenau
Anschrift:Konrad-Wilsdorf-Str. 5, 94518 Spiegelau
Telefon:08553960015
Fax:08553960055
E-Mail:poststelle@spiegelau.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Freyung-Grafenau
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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