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Sozialämter in Zenting - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
5.06 km von Zenting
Anschrift:Gründelln 3, 94169 Thurmansbang
Telefon:08504912210
Fax:08504912223
E-Mail:poststelle@thurmansbang.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 7:30-12 Uhr und 13-17 Uhr, Fr 7:30-12:30 Uhr
(2)
Sozialamt des Landkreises
21.22 km von Zenting
Anschrift:Grafenauer Str. 44, 94078 Freyung
Telefon:08551570
Fax:08551574507
E-Mail:info@lra.landkreis-frg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-16 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Weitere Behörden in der Nähe von Zenting

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
7.12 km von Zenting
Anschrift:Marktplatz 12, 94508 Schöllnach
Telefon:09903930327
Fax:09903930330
E-Mail:poststelle@schoellnach.de
Öffnungs­zeiten:Mo. - Fr. 8-00 - 12.00 Uhr Mi. 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.25 km von Zenting
Anschrift:Seldenstr. 30, 94163 Saldenburg
Telefon:08504912317
Fax:08504912330
E-Mail:poststelle@saldenburg.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-17 Uhr und Mi 13-18 Uhr
(3)
Sozialamt (VG Schöneberg)
7.9 km von Zenting
Anschrift:Marktplatz 16, 94513 Schönberg
Telefon:0855496040
Fax:08554960450
E-Mail:poststelle@vg-schoenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13-16 Uhr
(2)
Sozialamt
8.93 km von Zenting
Anschrift:Prof.-Reiter-Str. 2, 94535 Eging am See
Telefon:0854496120
Fax:08544961221
E-Mail:poststelle@eging.de
Öffnungs­zeiten:Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mo., Di., Do. 13.30 - 15.00 Uhr
(3)
Sozialamt
10.09 km von Zenting
Anschrift:Vilshofener Str. 9, 94538 Fürstenstein
Telefon:08504915510
Fax:08504915530
E-Mail:sebastian.stadler@fuerstenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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