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Anschrift: | Hauptstraße 55, 89343 Jettingen-Scheppach |
Telefon: | 0822530619 |
Fax: | 0822530632 |
E-Mail: | ordnungsamt@jettingen-scheppach.de |
Anschrift: | Bergstraße 2, 86476 Neuburg an der Kammel |
Telefon: | 0828399850 |
Fax: | 08283998529 |
E-Mail: | info@neuburg-ka.de |
Anschrift: | Rathausgäßchen 1, 89349 Burtenbach |
Telefon: | 08285999821 |
Fax: | 08285999866 |
E-Mail: | rathaus@burtenbach.de |
Anschrift: | Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen |
Telefon: | 082819010 |
Fax: | 0828190120 |
E-Mail: | vgem@thannhausen.de |
Anschrift: | Rittlen 6, 86381 Krumbach |
Telefon: | 08282889960 |
Fax: | 082828899622 |
E-Mail: | info@vg-krumbach.de |
Anschrift: | Nattenhauser Str. 5, 86381 Krumbach |
Telefon: | 0828290235 |
Fax: | 0828290233 |
E-Mail: | ordnungswesen@stadt.krumbach.de |
Anschrift: | Prämonstratenserstr. 20, 86513 Ursberg |
Telefon: | 08281989713 |
Fax: | 08281989720 |
E-Mail: | info@gemeinde-ursberg.de |
Anschrift: | Bgm.-Haide-Str. 1, 86473 Ziemetshausen |
Telefon: | 08284997990 |
Fax: | 082849979930 |
E-Mail: | rathaus@vg.ziemetshausen.de |
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Im Regierungsbezirk Schwaben, im westlichen Bayern liegt der Landkreis Günzburg. Dieser gliedert sich in die Städte Burgau, Günzburg, Krumbach und Leipheim, die Märkte Burtenbach, Jettingen-Scheppach und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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