Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ludwigsplatz 16, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094417010 |
Fax: | 09441701310 |
E-Mail: | info@kelheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 15, 93346 Ihrlerstein |
Telefon: | 09441503416 |
Fax: | 09441503450 |
E-Mail: | poststelle@ihrlerstein.de |
Anschrift: | Rathausstraße 4, 93342 Saal a.d.Donau |
Telefon: | 0944168122 |
Fax: | 0944168118 |
E-Mail: | info@saal-donau.de |
Anschrift: | Marktplatz 24, 93351 Painten |
Telefon: | 09499940415 |
Fax: | 09499940450 |
E-Mail: | markt@painten.de |
Anschrift: | Stadtplatz 1, 93326 Abensberg |
Telefon: | 094439103321 |
E-Mail: | stadt@abensberg.de |
Anschrift: | Raiffeisenstraße 72, 93077 Bad Abbach |
Telefon: | 09405959013 |
Fax: | 094059590813 |
E-Mail: | info@bad-abbach.de |
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Kelheim im gleichnamigen Landkreis liegt an der Donau unter dem Michelsberg und fand 866 seine erste urkundliche Erwähnung. Zahlreiche bemerkenswerte Bauwerke prägen das Stadtbild, so das Kloster...
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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