Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 8, 95346 Stadtsteinach |
Telefon: | 09225957816 |
Fax: | 09225957832 |
E-Mail: | stark@stadtsteinach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stadtsteinacher Str. 17, 95369 Untersteinach |
Telefon: | 09225951514 |
Fax: | 09225951530 |
E-Mail: | amstaetter@vg-untersteinach.de |
Anschrift: | Marktplatz 8, 95355 Presseck |
Telefon: | 09222997015 |
Fax: | 09222997029 |
E-Mail: | poststelle@presseck.de |
Anschrift: | Neuensorger Weg 10, 95352 Marktleugast |
Telefon: | 0925594719 |
Fax: | 0925594750 |
E-Mail: | poststelle@marktleugast.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 95326 Kulmbach |
Telefon: | 09221940327 |
Fax: | 09221940249 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels |
Telefon: | 0926294515 |
Fax: | 0926294520 |
E-Mail: | torsten.grundei@wallenfels.de |
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Stadtsteinach im Landkreis Kulmbach ist ein staatlich anerkannter Erholungsort im Naturpark Frankenwald und fand 1151 seine erste schriftliche Nennung. Attraktiv für Besucher ist Stadtsteinach unter anderem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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