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Sozialämter in Stadtsteinach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
2.18 km von Stadtsteinach
Anschrift:Marktplatz 8, 95346 Stadtsteinach
Telefon:0922595780
Fax:09225957832
E-Mail:poststelle@stadtsteinach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
9.86 km von Stadtsteinach
Anschrift:Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach
Telefon:09221707228
Fax:09221707240
E-Mail:poststelle@landkreis-kulmbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-16:30 Uhr
Mi+Fr 7:30-12:30 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Stadtsteinach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
5.39 km von Stadtsteinach
Anschrift:Stadtsteinacher Str. 17, 95369 Untersteinach
Telefon:0922595150
Fax:09225951530
E-Mail:poststelle@vg-untersteinach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30-12.00 & Mi 13.00-18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
6.1 km von Stadtsteinach
Anschrift:Marktplatz 8, 95355 Presseck
Telefon:0922299700
Fax:09222997029
E-Mail:poststelle@presseck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr Di 13:30-17 Uhr Do 13:30-18 Uhr
(1)
Sozialamt
8.78 km von Stadtsteinach
Anschrift:Neuensorger Weg 10, 95352 Marktleugast
Telefon:092559470
Fax:0925594750
E-Mail:poststelle@marktleugast.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 15.00 - 17.30 Uhr
(6)
Sozialamt
8.99 km von Stadtsteinach
Anschrift:Marktplatz 1, 95326 Kulmbach
Telefon:09221940456
Fax:0922194080456
E-Mail:info@stadt-kulmbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr
(1)
Sozialamt
10.05 km von Stadtsteinach
Anschrift:Rathausgasse 1, 96346 Wallenfels
Telefon:0926294517
Fax:0926294520
E-Mail:stadtverwaltung@wallenfels.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Di 13:00 - 16:00 Uhr, Do 13:00 - 17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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