Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schaafheimer Str. 33, 63762 Großostheim |
Telefon: | 0602650045160 |
Fax: | 0602650049169 |
E-Mail: | buergerbuero@grossostheim.de |
Anschrift: | Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 06021394247 |
Fax: | 06021394999 |
E-Mail: | poststelle@lra-ab.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wilhelm-Leuschner-Straße 3, 64850 Schaafheim |
Telefon: | 0607374100 |
Fax: | 06073741050 |
E-Mail: | rathaus@schaafheim.de |
Anschrift: | Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg |
Telefon: | 06028974421 |
Fax: | 06028974425 |
E-Mail: | poststelle@niedernberg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 36, 63834 Sulzbach am Main |
Telefon: | 0602897120 |
Fax: | 060283590 |
E-Mail: | rathaus@sulzbach-main.de |
Anschrift: | Hauptstraße 10-12, 63814 Mainaschaff |
Telefon: | 0602170520 |
Fax: | 0602170550 |
E-Mail: | gde@mainaschaff.de |
Anschrift: | Hauptstraße 19-21, 63811 Stockstadt am Main |
Telefon: | 06027200540 |
Fax: | 06027200588 |
E-Mail: | info@stockstadt-am-main.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Großostheim im Landkreis Aschaffenburg liegt am nordöstlichen Rand des Odenswaldes und wurde schon 780-799 urkundlich erwähnt. Ein Besuch der Kirche St. Peter und Paul mit einem Werk von Tilman...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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