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Sozialämter in Großostheim - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Sozialamt
0.14 km von Großostheim
Anschrift:Schaafheimer Str. 33, 63762 Großostheim
Telefon:0602650040
Fax:0602650049000
E-Mail:buergerbuero@grossostheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 17:30 Uhr
(8)
Sozialamt des Landkreises
9.23 km von Großostheim
Anschrift:Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Telefon:06021394350
Fax:06021394999
E-Mail:poststelle@lra-ab.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Großostheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
4.6 km von Großostheim
Anschrift:Wilhelm-Leuschner-Straße 3, 64850 Schaafheim
Telefon:0607374100
Fax:06073741050
E-Mail:rathaus@schaafheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:30-12 Uhr sowie Mi 14-18:30 Uhr
(1)
Sozialamt
5.02 km von Großostheim
Anschrift:Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg
Telefon:06028974410
Fax:06028974425
E-Mail:poststelle@niedernberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 14:30-16 Uhr
(2)
Sozialamt
5.9 km von Großostheim
Anschrift:Hauptstraße 36, 63834 Sulzbach am Main
Telefon:0602897120
Fax:060283590
E-Mail:rathaus@sulzbach-main.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Mi 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
6.33 km von Großostheim
Anschrift:Hauptstraße 10-12, 63814 Mainaschaff
Telefon:060217050
Fax:0602170550
E-Mail:gde@mainaschaff.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12, Do 14 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
6.5 km von Großostheim
Anschrift:Hauptstraße 19-21, 63811 Stockstadt am Main
Telefon:06027200540
Fax:06027200588
E-Mail:info@stockstadt-am-main.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 13:30 - 18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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