Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 10-12, 63814 Mainaschaff |
Telefon: | 0602170556 |
Fax: | 0602176787 |
E-Mail: | gde@mainaschaff.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 19-21, 63811 Stockstadt am Main |
Telefon: | 06027200530 |
Fax: | 06027200588 |
E-Mail: | sylvia.walentin@stockstadt-am-main.de |
Anschrift: | Kardinal-Faulhaber-Straße 12, 63801 Kleinostheim |
Telefon: | 06027474133 |
Fax: | 06027474200 |
E-Mail: | gemeinde@kleinostheim.de |
Anschrift: | Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 060213301392 |
Fax: | 06021330623 |
E-Mail: | stadt-aschaffenburg@aschaffenburg.de |
Anschrift: | Schulstraße 17, 63864 Glattbach |
Telefon: | 06021349128 |
Fax: | 06021349144 |
E-Mail: | poststelle@glattbach.bayern.de |
Anschrift: | Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg |
Telefon: | 06021348523 |
Fax: | 06021348520 |
E-Mail: | info@johannesberg.de |
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Mainaschaff liegt im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg. Die Gemeinde wurde bereits im Jahre 1184 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen u.a. der Kapellenberg als...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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