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Anschrift: | Sieglindenstr. 19, 86152 Augsburg |
Telefon: | 082150602 |
Fax: | 08215063270 |
E-Mail: | poststelle.fa-a-l@finanzamt.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Prinzregentenplatz 2, 86150 Augsburg |
Telefon: | 082150601 |
Fax: | 08215062222 |
E-Mail: | poststelle.fa-a-s@finanzamt.bayern.de |
Anschrift: | Schloßstr. 3, 89407 Dillingen an der Donau |
Telefon: | 090715070 |
Fax: | 09071507300 |
E-Mail: | poststelle.fa-dlg@finanzamt.bayern.de |
Anschrift: | Schloßplatz 3, 89312 Günzburg |
Telefon: | 082219020 |
Fax: | 08221902209 |
E-Mail: | poststelle.fa-gz@finanzamt.bayern.de |
Anschrift: | Sallingerstraße 2, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 090812150 |
Fax: | 090812152510 |
E-Mail: | poststelle.fa-don@finanzamt.bayern.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 16, 87719 Mindelheim |
Telefon: | 082616080 |
Fax: | 08261608800 |
E-Mail: | poststelle.fa-mn@finanzamt.bayern.de |
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Bereits im Jahr 1126 wurde der Ort Horgau, der im bayerischen Landkreis Augsburg liegt, erstmals in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert sind die Pfarrkirche St. Martin und die Franz-Xaver-Kapelle mit dem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.
Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).
Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.
Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.
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