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Anschrift: | Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth |
Telefon: | 09217280 |
Fax: | 0921728880 |
E-Mail: | poststelle@lra-bt.bayern.de |
Anschrift: | Kulmbacher Str. 14, 95500 Heinersreuth |
Telefon: | 09217474031 |
Fax: | 09217474044 |
E-Mail: | poststelle@heinersreuth.com |
Anschrift: | Bamberger Str. 30, 95488 Eckersdorf |
Telefon: | 0921735365 |
Fax: | 0921735333 |
E-Mail: | bernhard.brosig@eckersdorf.bayern.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 95463 Bindlach |
Telefon: | 0920866410 |
Fax: | 0920866449 |
E-Mail: | gemeinde@bindlach.bayern.de |
Anschrift: | Kanzleistr. 3, 95511 Mistelbach |
Telefon: | 0920198712 |
Fax: | 0920198722 |
E-Mail: | ordnungsamt@vg-mistelbach.bayern.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau |
Telefon: | 0927999927 |
Fax: | 09279999327 |
E-Mail: | poststelle@vg-mistelgau.bayern.de |
Anschrift: | Gurtstein 11, 95466 Weidenberg |
Telefon: | 0927897720 |
Fax: | 0927897777 |
E-Mail: | vg.poststelle@weidenberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen |
Telefon: | 0927098910 |
Fax: | 0927098977 |
E-Mail: | stadt@stadt-creussen.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 95497 Goldkronach |
Telefon: | 0927398419 |
Fax: | 0927398420 |
E-Mail: | karlheinz.hoerath@goldkronach.bayern.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 77, 95460 Bad Berneck im Fichtelgebirge |
Telefon: | 092738914 |
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E-Mail: | poststelle@badberneck.bayern.de |
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Dieser Landkreis im Regierungsbezirk Oberfranken liegt im Nordosten von Bayern. Er umfasst sechs Städte, wie zum Beispiel Bad Berneck im Fichtelgebirge und Pegnitz, sowie neun Gemeinden. Die übrigen Orte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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