Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lauterer Str. 60, 96450 Coburg |
Telefon: | 095615140 |
Fax: | 095615141099 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-coburg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 40, 96482 Ahorn |
Telefon: | 09561814131 |
Fax: | 09561814111 |
E-Mail: | info@ahorn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 3, 96253 Untersiemau |
Telefon: | 09565616644 |
Fax: | 09565616616 |
E-Mail: | info@untersiemau.de |
Anschrift: | Ummerstadter Str. 11, 96479 Weitramsdorf |
Telefon: | 0956183520 |
Fax: | 09561835250 |
E-Mail: | info@weitramsdorf.de |
Anschrift: | Am Viktoriabrunnen 4, 96450 Coburg |
Telefon: | 09561891555 |
Fax: | 09561891579 |
E-Mail: | sozialamt@coburg.de |
Anschrift: | Schulstr. 34, 96269 Großheirath |
Telefon: | 095656151112 |
Fax: | 09565615129 |
E-Mail: | gemeinde@grossheirath.de |
Anschrift: | Marktplatz 98, 96145 Seßlach |
Telefon: | 0956992250 |
Fax: | 09569980808 |
E-Mail: | info@sesslach.de |
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Die Gemeinde Ahorn befindet sich im bayrischen Landkreis Coburg. Über die Geschichte des Ortes ist bekannt, dass eine erstmalige urkundliche Erwähnung auf das Ende des 11. Jahrhunderts zurückgeht. Bekannt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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