Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstr. 7, 95236 Stammbach |
Telefon: | 092569600917 |
Fax: | 092569600930 |
E-Mail: | rathaus@stammbach.de |
Anschrift: | Schaumbergstraße 14, 95032 Hof |
Telefon: | 09281570 |
Fax: | 0928158340 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-hof.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neuensorger Weg 10, 95352 Marktleugast |
Telefon: | 0925594728 |
Fax: | 0925594750 |
E-Mail: | poststelle@marktleugast.de |
Anschrift: | Hauptstr. 22, 95482 Gefrees |
Telefon: | 0925496317 |
Fax: | 0925496336 |
E-Mail: | wolfgang.popp@gefrees.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 17, 95509 Marktschorgast |
Telefon: | 09227943012 |
Fax: | 09227943040 |
E-Mail: | poststelle@marktschorgast.de |
Anschrift: | Sessenreuther Str. 2, 95339 Wirsberg |
Telefon: | 0922793214 |
Fax: | 0922793290 |
E-Mail: | poststelle@markt-wirsberg.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 15, 95213 Münchberg |
Telefon: | 0925187439 |
Fax: | 09251874639 |
E-Mail: | stadtverwaltung@muenchberg.de |
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Stammbach im Landkreis Hof liegt in Oberfranken. Der Ort fiel zunächst 1807 an Frankreich und kam letztendlich im Jahre 1810 zu Bayern.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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