Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstr. 7, 95236 Stammbach |
Telefon: | 092569600915 |
Fax: | 092569600930 |
E-Mail: | rathaus@stammbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neuensorger Weg 10, 95352 Marktleugast |
Telefon: | 0925594726 |
Fax: | 0925594750 |
E-Mail: | poststelle@marktleugast.de |
Anschrift: | Hauptstr. 22, 95482 Gefrees |
Telefon: | 0925496320 |
Fax: | 0925496336 |
E-Mail: | info@gefrees.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 17, 95509 Marktschorgast |
Telefon: | 09227943013 |
Fax: | 09227943050 |
E-Mail: | poststelle@marktschorgast.de |
Anschrift: | Sessenreuther Str. 2, 95339 Wirsberg |
Telefon: | 0922793215 |
Fax: | 0922793290 |
E-Mail: | petra.specht@markt-wirsberg.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 15, 95213 Münchberg |
Telefon: | 09251874210 |
Fax: | 092518749100 |
E-Mail: | stadtverwaltung@muenchberg.de |
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Stammbach im Landkreis Hof liegt in Oberfranken. Der Ort fiel zunächst 1807 an Frankreich und kam letztendlich im Jahre 1810 zu Bayern.
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Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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