Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßstraße 2, 85737 Ismaning |
Telefon: | 089960900135 |
Fax: | 089960900335 |
E-Mail: | rathaus@ismaning.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 3, 85748 Garching bei München |
Telefon: | 08932089129 |
Fax: | 08932089287 |
E-Mail: | stadt@garching.de |
Anschrift: | Münchner Straße 70, 85774 Unterföhring |
Telefon: | 08995081414 |
Fax: | 0899508177414 |
E-Mail: | info@unterfoehring.de |
Anschrift: | Saturnstraße 48, 85609 Aschheim |
Telefon: | 08990997817 |
Fax: | 089909978817 |
E-Mail: | rathaus@aschheim.de |
Anschrift: | Münchner Straße 6, 85551 Kirchheim bei München |
Telefon: | 089909094302 |
Fax: | 089909098900 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85464 Finsing |
Telefon: | 08121990540 |
Fax: | 08121990539 |
E-Mail: | info@finsing.de |
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Ismaning liegt in 7 km Entfernung von der Landeshauptstadt München im gleichnamigen oberbayerischen Landkreis. Die Gemeinde wurde bereits im Jahre 809 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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