Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstraße 6-8, 94972 Bad Füssing |
Telefon: | 08531975440 |
Fax: | 08531975449 |
E-Mail: | info@badfuessing.de |
Anschrift: | Domplatz 11, 94032 Passau |
Telefon: | 08513971 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchplatz 3, 94148 Kirchham |
Telefon: | 08533964815 |
Fax: | 08533964825 |
E-Mail: | rathaus@kirchham.de |
Anschrift: | Simbacher Straße 16, 94060 Pocking |
Telefon: | 0853170925 |
Fax: | 0853170924 |
E-Mail: | info@pocking.de |
Anschrift: | Marktplatz 10, 94094 Rotthalmünster |
Telefon: | 08533960035 |
Fax: | 08533960055 |
E-Mail: | info@rotthalmuenster.de |
Anschrift: | Am Schulplatz 8 und 10, 94099 Ruhstorf an der Rott |
Telefon: | 0853193120 |
Fax: | 08531931230 |
E-Mail: | rathaus@ruhstorf.de |
Anschrift: | Kirchplatz 15, 94167 Tettenweis |
Telefon: | 0853496040 |
Fax: | 08534960420 |
E-Mail: | info@tettenweis.de |
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Bad Füssing im Landkreis Passau liegt im Niederbayerischen Bäderdreieck am Inn. Der Kurort wurde 735 erstmals urkundlich genannt und it durch den Erlebnispark Haslinger Hof, das Leonhardi-Museum in Aigen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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