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Sozialämter in Windorf - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
4.51 km von Windorf
Anschrift:Marktplatz 23, 94575 Windorf
Telefon:08541962607
Fax:08541962696
E-Mail:info@markt-windorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Sozialamt des Landkreises Passau
16.4 km von Windorf
Anschrift:Passauer Str. 39, 94121 Salzweg
Telefon:0851397526
Fax:08512894
E-Mail:sg33-soziales@landkreis-passau.de
Öffnungs­zeiten:Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung
Weitere Behörden in der Nähe von Windorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
2.97 km von Windorf
Anschrift:Hofmarkstraße 2, 94529 Aicha vorm Wald
Telefon:08544963012
Fax:08544963020
E-Mail:info@aichavormwald.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
(3)
Sozialamt
6.39 km von Windorf
Anschrift:Stadtplatz 29, 94474 Vilshofen
Telefon:085412080
Fax:08541208190
E-Mail:info@vilshofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-16 Uhr
(2)
Sozialamt
7.22 km von Windorf
Anschrift:Prof.-Reiter-Str. 2, 94535 Eging am See
Telefon:0854496120
Fax:08544961221
E-Mail:poststelle@eging.de
Öffnungs­zeiten:Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mo., Di., Do. 13.30 - 15.00 Uhr
(3)
Sozialamt
8.62 km von Windorf
Anschrift:Vilshofener Str. 9, 94538 Fürstenstein
Telefon:08504915510
Fax:08504915530
E-Mail:sebastian.stadler@fuerstenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(1)
Sozialamt
9.27 km von Windorf
Anschrift:Kirchenweg 2, 94154 Neukirchen vorm Wald
Telefon:08504915215
Fax:08504915230
E-Mail:info@neukirchen-vorm-wald.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr, Do 14-18 Uhr
Mi kein Parteiverkehr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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