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Ausländerbehörden in Sennfeld - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt
Telefon:0972155345
Fax:0972155337
E-Mail:info@lrasw.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Sennfeld

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(68)
Ausländerstelle
1.77 km von Sennfeld
Anschrift:Brückenstraße 14, 97421 Schweinfurt
Telefon:09721513319
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(34)
Ausländeramt des Landkreises
17.82 km von Sennfeld
Anschrift:Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt
Telefon:09521270
Fax:0952127101
E-Mail:post@hassberge.de
Öffnungs­zeiten:bitte um Terminvereinbarung
(23)
Ausländerbehörde des Landkreises
21.9 km von Sennfeld
Anschrift:Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen
Telefon:09718013310
Fax:09718013333
E-Mail:auslaenderbehoerde@kg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-17.00 Uhr
(47)
Ausländeramt des Landkreises
31.35 km von Sennfeld
Anschrift:Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt an der Saale
Telefon:0977194121
Fax:0977194300
E-Mail:info@rhoen-grabfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
(26)
Ausländeramt des Landkreises
34.4 km von Sennfeld
Anschrift:Kaiserstraße 4, 97318 Kitzingen
Telefon:093219280
Fax:093219289999
E-Mail:lra@kitzingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-15:30 Uhr und Do 13-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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