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Wohnungsämter in Landsberg am Lech - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(30)
Amt für Wohnangelegenheiten des Landkreises
3.1 km von Landsberg am Lech
Anschrift:Von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg am Lech
Telefon:081911291282
Fax:081911291011
E-Mail:poststelle@lra-ll.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Landsberg am Lech

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(13)
Wohnungsamt
23.35 km von Landsberg am Lech
Anschrift:Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341437346
Fax:08341437660
E-Mail:info@kaufbeuren.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-16 Uhr Di, Mi, Fr 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
(27)
Amt für Wohnungsangelegenheiten des Landkreises
26.59 km von Landsberg am Lech
Anschrift:Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim
Telefon:082619950
Fax:08261995333
E-Mail:info@lra.unterallgaeu.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
(20)
Bauamt, Abt. Wohnungsangelegenheiten des Landkreises
30.1 km von Landsberg am Lech
Anschrift:Pütrichstr. 8, 82362 Weilheim in Oberbayern
Telefon:088616811210
Fax:088616812296
E-Mail:bauamt@lra-wm.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(25)
Amt für Wohnangelegenheiten des Landkreises
32.19 km von Landsberg am Lech
Anschrift:Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf
Telefon:083429110
Fax:08342911551
E-Mail:poststelle@lra-oal.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-16 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
(69)
Wohnungsamt des Landkreises
34.74 km von Landsberg am Lech
Anschrift:Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck
Telefon:081415190
Fax:08141519450
E-Mail:poststelle@lra-ffb.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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