Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchgasse 20, 88131 Lindau |
Telefon: | 083826824 |
Fax: | 083825202 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ke.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hirschstr. 17 , 88161 Lindenberg im Allgäu |
Telefon: | 083812159 |
Fax: | 083819480948 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ke.bayern.de |
Anschrift: | Albrechtstr. 77, 88045 Friedrichshafen |
Telefon: | 075412045570 |
Fax: | 075412045957 |
E-Mail: | forstamt@bodenseekreis.de |
Anschrift: | Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg |
Telefon: | 0751856210 |
Fax: | 0751856205 |
E-Mail: | fo@rv.de |
Anschrift: | Argenstr. 20, 87534 Oberstaufen |
Telefon: | 08386962940 |
Fax: | 08386962941 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ke.bayern.de |
Anschrift: | Kemptener Str. 39, 87509 Immenstadt im Allgäu |
Telefon: | 0831526132033 |
Fax: | 08382960677 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ke.bayern.de |
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Die Gemeinde Bodolz liegt im Landkreis Lindau im Freistaat Bayern. Der ländlich geprägte Obst- und Ferienort bietet seinen Besuchern einmalige Aussichtspunkte auf den Bodensee.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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