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Sozialämter in Ehekirchen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.46 km von Ehekirchen
Anschrift:Bräugarten 1, 86676 Ehekirchen
Telefon:0843594080
Fax:08435940815
E-Mail:gemeinde@ehekirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. 8 - 12 Uhr, Di 14 - 18 Uhr
(2)
Sozialamt des Landkreises
12.58 km von Ehekirchen
Anschrift:Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau
Telefon:0843157267
Fax:0843157205
E-Mail:sozialhilfe@neuburg-schrobenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7:30-12 Uhr und 12:45-16 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Ehekirchen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
6.13 km von Ehekirchen
Anschrift:Marktplatz 18, 86554 Pöttmes
Telefon:082539998141
Fax:082539998500
E-Mail:poststelle@vg-poettmes.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Di 13-17 Uhr und Do 13-18 Uhr
(1)
Sozialamt
8.94 km von Ehekirchen
Anschrift:Neuburger Str. 10, 86669 Königsmoos
Telefon:0843394090
Fax:08433940922
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:00-12:00 Uhr, Fr 8:00-12:30 Uhr, Do 13:00-18:30 Uhr
(1)
Sozialamt
9.26 km von Ehekirchen
Anschrift:Hauptstr. 25, 86697 Oberhausen/Donau
Telefon:0843167940
Fax:08431679420
E-Mail:info@gemeinde-oberhausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt
9.5 km von Ehekirchen
Anschrift:Marktplatz 13, 86666 Burgheim
Telefon:084329412133
Fax:084329412109
E-Mail:verwaltung@burgheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Tilly-Park 1a, 86633 Neuburg an der Donau
Telefon:0843167190
Fax:08431671940
E-Mail:verwaltung@vg-neuburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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