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Anschrift: | Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau |
Telefon: | 0843157278 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | jugendamt@neuburg-schrobenhausen.de |
Anschrift: | Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau |
Telefon: | 0843157278 |
Fax: | 0843157205 |
E-Mail: | jugendamt@neuburg-schrobenhausen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Münchener Str. 9, 86551 Aichach |
Telefon: | 0825192278 |
Fax: | 0825192192 |
E-Mail: | poststelle@lra-aic-fdb.de |
Anschrift: | Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm |
Telefon: | 08441270 |
Fax: | 0844127271 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt-paf.de |
Anschrift: | Adolf-Kolping-Str. 10, 85049 Ingolstadt |
Telefon: | 084130545401 |
Fax: | 084130545409 |
E-Mail: | jugendamt@ingolstadt.de |
Anschrift: | Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 0842170241 |
Fax: | 0842170222 |
E-Mail: | poststelle@lra-ei.bayern.de |
Anschrift: | Zirgesheimer Straße 9, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 0906740 |
Fax: | 090674273 |
E-Mail: | info@lra-donau-ries.de |
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Langenmosen liegt im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen an. Die Gemeinde besteht aus 4 Ortsteilen. Der Ort verfügt über ein reges...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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