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Sozialämter in Dietfurt an der Altmühl - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.24 km von Dietfurt an der Altmühl
Anschrift:Hauptstr. 26, 92345 Dietfurt an der Altmühl
Telefon:0846464000
Fax:08464640033
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 16.00-18.00 Uhr
(11)
Sozialamt des Landkreises
28.96 km von Dietfurt an der Altmühl
Anschrift:Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Telefon:091814700
Fax:091814701320
E-Mail:landratsamt@landkreis-neumarkt.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Dietfurt an der Altmühl

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
5.85 km von Dietfurt an der Altmühl
Anschrift:Von-Tilly-Straße 7, 92363 Breitenbrunn
Telefon:0949594030
Fax:09495940350
E-Mail:info@breitenbrunn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 11.30 Uhr, Do 13.00-16.00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.15 km von Dietfurt an der Altmühl
Anschrift:Hauptstraße 24, 92339 Beilngries
Telefon:084617070
E-Mail:poststelle@beilngries.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 16.00 Uhr
(1)
Sozialamt
10.89 km von Dietfurt an der Altmühl
Anschrift:St.-Anna-Platz 2, 93339 Riedenburg
Telefon:09442918135
Fax:09442918171
E-Mail:info@riedenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
(2)
Sozialamt
13.01 km von Dietfurt an der Altmühl
Anschrift:Pettenkoferplatz 12, 92334 Berching
Telefon:0846220510
Fax:0846220590
E-Mail:info@berching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
14.2 km von Dietfurt an der Altmühl
Anschrift:Schulstr. 4, 92358 Seubersdorf in der Oberpfalz
Telefon:09497941960
Fax:094979419620
E-Mail:info@seubersdorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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