Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf |
Telefon: | 091812912902 |
Fax: | 091812912150 |
E-Mail: | finanzen@vg-neumarkt.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 09181255141 |
Fax: | 09181255109 |
E-Mail: | info@neumarkt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Herrnstr. 1, 92348 Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz |
Telefon: | 09189441117 |
Fax: | 09189441144 |
E-Mail: | gemeinde@berg-opf.de |
Anschrift: | Schlossstraße 6, 92364 Deining |
Telefon: | 09184830015 |
Fax: | 09184830099 |
E-Mail: | gemeinde@deining.de |
Anschrift: | Centrum 3, 92353 Postbauer-Heng |
Telefon: | 09188940641 |
Fax: | 09188940610 |
E-Mail: | markt@postbauer-heng.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 7, 92360 Mühlhausen |
Telefon: | 09185941714 |
Fax: | 09185941729 |
E-Mail: | gemeinde@muehlhausen-sulz.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 92342 Freystadt |
Telefon: | 09179949036 |
Fax: | 091799490936 |
E-Mail: | info@freystadt.de |
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Neumarkt in der Oberpfalz liegt im gleichnamigen Landkreis am Westrand der Fränkischen Alb und bildet das Zentrum der westlichen Oberpfalz. Schon 1135 wurde die Stadt erstmals schriftlich belegt. Zu den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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