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Anschrift: | Bamberger Straße 28, 91413 Neustadt an der Aisch |
Telefon: | 091617840 |
Fax: | 09161784184 |
E-Mail: | poststelle@ag-nea.bayern.de |
Anschrift: | Promenade 8, 91522 Ansbach |
Telefon: | 0981580 |
Fax: | 098158405 |
E-Mail: | poststelle@ag-an.bayern.de |
Anschrift: | Friedenstrasse 3 a, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 0932170060 |
Fax: | 093217006174 |
E-Mail: | poststelle@ag-kt.bayern.de |
Anschrift: | Schillerstraße 1, 74564 Crailsheim |
Telefon: | 079514010 |
Fax: | 079514015347 |
E-Mail: | poststelle@agcrailsheim.justiz.bwl.de |
Anschrift: | Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg |
Telefon: | 09518330 |
Fax: | 09518332070 |
E-Mail: | poststelle@ag-ba.bayern.de |
Anschrift: | Niederhofener Str. 9, 91781 Weißenburg |
Telefon: | 091419960 |
Fax: | 09141996900 |
E-Mail: | poststelle@ag-wug.bayern.de |
Anschrift: | Schöner Graben 25, 73479 Ellwangen (Jagst) |
Telefon: | 0796181701 |
Fax: | 0796181741 |
E-Mail: | poststelle@agellwangen.justiz.bwl.de |
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Obernzenn wurde wahrscheinlich schon im 8. Jahrhundert gegründet und liegt im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim. Obernzenn umfasst die Ortsteile Brachbach, Breitenau, Esbach, Obernzenn...
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Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.
Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.
Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.
Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.
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