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Stadtkassen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kasse Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn
20.05 km von Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Anschrift:Marktplatz 10, 90616 Neuhof a.d.Zenn
Telefon:0910792442929
Fax:0910792442999
E-Mail:markt.neuhof@vg-neuhof.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12 Uhr
Di 13-18 Uhr
und nach Terminvereinbarung
(0)
Kasse Bad Windsheim
25.21 km von Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Anschrift:Marktplatz 1, 91438 Bad Windsheim
Telefon:0984166890
Fax:098416689199
E-Mail:info@bad-windsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-18 Uhr
(0)
Kasse Obernzenn
26.49 km von Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Anschrift:Marktplatz 9, 91619 Obernzenn
Telefon:09844979915
Fax:09844979979
E-Mail:info@obernzenn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-16:30 Uhr, Do 13-18 Uhr
(0)
Kasse Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim
34.01 km von Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Anschrift:Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim
Telefon:0984330910
Fax:0984330930
E-Mail:info@burgbernheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Kasse Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim
35.53 km von Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Anschrift:Marktplatz 16, 97215 Uffenheim
Telefon:0984220736
Fax:0984220732
E-Mail:info@uffenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-15:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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