Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorfstr. 18, 87642 Halblech |
Telefon: | 083689122218 |
Fax: | 083689122229 |
E-Mail: | sieber@halblech.de |
Anschrift: | Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf |
Telefon: | 083429110 |
Fax: | 08342911551 |
E-Mail: | poststelle@lra-oal.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Krankenhausstr. 1, 86989 Steingaden |
Telefon: | 0886291010 |
Fax: | 088626470 |
E-Mail: | info@steingaden.de |
Anschrift: | Flößerstr. 1, 86983 Lechbruck |
Telefon: | 0886298780 |
Fax: | 08862987820 |
E-Mail: | rathaus@lechbruck.de |
Anschrift: | Münchener Straße 2, 87645 Schwangau |
Telefon: | 08362819822 |
Fax: | 08362819850 |
E-Mail: | info@gemeinde-schwangau.de |
Anschrift: | Hauptstr. 10, 87672 Roßhaupten |
Telefon: | 08367912140 |
Fax: | 083671267 |
E-Mail: | info@vgem-rosshaupten.bayern.de |
Anschrift: | Lechhalde 3, 87629 Füssen |
Telefon: | 08362903126 |
Fax: | 08362903200 |
E-Mail: | stadtverwaltung@fuessen.de |
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Halblech liegt im schwäbischen Landkreis Ostallgäu. Die Gemeinde besteht aus 3 Gemarkungen und 16 Ortsteilen. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen u.a. die Wieskirche und das Dorfmuseum sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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