ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Landwirtschaftsgericht Passau

Schustergasse 4, 94032 Passau

(keine Bewertungen)
Telefon:08513940
Fax:08513944051
E-Mail:poststelle@ag-pa.bayern.de
Änderung melden

Das Landwirtschaftsgericht ist normalerweise dem Amtsgericht zugeordnet, hier ist es in Landwirtschaftsangelegenheiten als erste Instanz zuständig. Die Aufgaben des Landwirtschaftsgerichts sind entsprechend dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVG) geregelt. Dementsprechend befasst sich das Landwirtschaftsgericht unter anderem mit Streitigkeiten zur Höfeordnung und zu Landpachtverträgen.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Landwirtschaftsgericht-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 48.574, Längengrad: 13.46888

Landwirtschaftsgericht Passau: Informationen zu Landwirtschaftsgericht Passau

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Landwirtschaftsgericht Passau. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Landwirtschaftsgericht Passau können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

Nicht genügend Informationen zu Landwirtschaftsgericht Passau gefunden?

Zufrieden mit dem Service von ortsdienst.de?

Sie haben alle Informationen, Kontaktdaten und Öffnungszeiten zu Landwirtschaftsgericht Passau problemlos auf ortsdienst.de gefunden? Dann teilen Sie uns jetzt Ihre Meinung zu unserem Portal mit, indem Sie die einzelnen Einträge auf ortsdienst.de bewerten!

Landwirtschaftsgericht

Das Landwirtschaftsgericht stellt die erste Instanz (Amtsgericht) in gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen dar.

LwVG

Die Abkürzung LwVG steht für das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, kurz: Landwirtschaftsverfahrensgesetz. Den Gesetzestext kann man auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einsehen.

Landwirtschaftssachen

Unter Landwirtschaftssachen versteht man allgemein Rechtsstreitigkeiten, die vor Landwirtschaftsgerichten verhandelt werden. Z. B. Streitigkeiten über die Höfeordnung, das Grundstücksverkehrsgesetz oder die Landpacht sind typische Rechtsstreitigkeiten bzw. Landwirtschaftssachen.

Rechtsstreitigkeiten vor Landwirtschaftsgerichten

Häufig werden vor dem Landwirtschaftsgericht Streitigkeiten bzw. der Erteilung von Hoffolgezeugnissen oder Erbscheinen verhandelt. U. a. finden auch Rechtsstreitigkeiten zur Anwendung der Höfeordnung, zu Landpachtverträgen statt.

Höfeordnung

Das Bundesgesetz zur Erbschaftsregelung eines Bauernhofs wird als Höfeordnung bezeichnet. In einigen Bundesländern gelten höferechtliche Sonderregelungen.