Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm |
Telefon: | 08441270 |
Fax: | 0844127271 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt-paf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm |
Telefon: | 08441780 |
Fax: | 084418807 |
E-Mail: | rathaus@stadt-pfaffenhofen.de |
Anschrift: | Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt |
Telefon: | 084130550165 |
E-Mail: | wohngeld@ingolstadt.de |
Anschrift: | Obere Hauptstr. 2, 85354 Freising |
Telefon: | 08161540 |
Fax: | 081615453300 |
E-Mail: | buergerbuero@freising.de |
Anschrift: | Landhuter Str. 31, 85356 Freising |
Telefon: | 081616000 |
Fax: | 08161600699 |
E-Mail: | poststelle@kreis-fs.de |
Anschrift: | Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau |
Telefon: | 08431570 |
Fax: | 0843157205 |
E-Mail: | poststelle@neuburg-schrobenhausen.de |
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Rohrbach liegt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Die Gemeinde gehört zur Planungsregion Ingolstadt und liegt zwischen München, Augsburg und Ingolstadt. Rohrbach besteht aus 10...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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