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Sozialämter in Schwabach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
0.88 km von Schwabach
Anschrift:Ludwigstraße 16, 91126 Schwabach
Telefon:091228600
Fax:09122860249
E-Mail:sozialamt@schwabach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Schwabach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
0.25 km von Schwabach
Anschrift:Rathausplatz 1, 91126 Rednitzhembach
Telefon:091226920
Fax:09122692143
E-Mail:info@rednitzhembach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 14-18 Uhr und Di 14-16 Uhr
(1)
Sozialamt
5.43 km von Schwabach
Anschrift:Dorfstr. 10, 91126 Kammerstein
Telefon:0912292550
Fax:09122925540
E-Mail:info@kammerstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8-12 Uhr
Di 14-18 Uhr
Mi 9-12 Uhr
(1)
Sozialamt
7.43 km von Schwabach
Anschrift:Rother Str. 8, 91186 Büchenbach
Telefon:0917197950
Fax:09171979590
E-Mail:info@buechenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8.00 - 12.00 & Di 13.00 - 19.00
(1)
Sozialamt
8.13 km von Schwabach
Anschrift:Rathausplatz 1, 90596 Schwanstetten
Telefon:0917028912
Fax:0917028940
E-Mail:markt@schwanstetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
9.14 km von Schwabach
Anschrift:Schwabacher Straße 6, 90530 Wendelstein
Telefon:09129401114
Fax:09129401206
E-Mail:info@wendelstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Mi, Do 14-16 Uhr, Di 14-18 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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