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Pressestellen in Tutzing - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Tutzing
2.35 km von Tutzing
Anschrift:Kirchenstr. 9, 82327 Tutzing
Telefon:0815825020
Fax:08158250248
E-Mail:rathaus@tutzing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Pressestelle Landkreis Starnberg
13.71 km von Tutzing
Anschrift:Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg
Telefon:08151148770
Fax:0815114811292
E-Mail:info@LRA-starnberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Tutzing

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Pressestelle Bernried (Dorfstr.)
4.39 km von Tutzing
Anschrift:Dorfstr. 26, 82347 Bernried
Telefon:081589076717
Fax:081589076711
E-Mail:buergermeister@bernried.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Pähl
5.8 km von Tutzing
Anschrift:Kirchstr. 7, 82396 Pähl
Telefon:0880892040
Fax:08808920440
E-Mail:bgm@paehl.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr sowie Do 16-19 Uhr
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Pressestelle Feldafing
6.42 km von Tutzing
Anschrift:Bahnhofsplatz 1, 82340 Feldafing
Telefon:0815793110
Fax:08157931123
E-Mail:gemeinde@feldafing.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Wielenbach
7.49 km von Tutzing
Anschrift:Peter-Kaufinger-Str. 10, 82407 Wielenbach
Telefon:088193440
Fax:0881934419
E-Mail:info@wielenbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
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Pressestelle Münsing
8.15 km von Tutzing
Anschrift:Weipertshausener Str. 5, 82541 Münsing
Telefon:08171930111
Fax:08171930199
E-Mail:info@muensing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 14 - 18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Tutzing
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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