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Anschrift: | Kirchplatz 3, 82319 Starnberg |
Telefon: | 0815114887700 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | info@schulamt.lk-starnberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hofstr. 2, 82362 Weilheim |
Telefon: | 08816811211 |
Fax: | 08816812337 |
E-Mail: | schulamt@lra-wm.bayern.de |
Anschrift: | Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz |
Telefon: | 08041505411 |
Fax: | 08041505480 |
E-Mail: | staatliches.schulamt@lra-toelz.de |
Anschrift: | Münchner Str. 39, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081419731 |
Fax: | 0814141483 |
E-Mail: | buero@schulamt-ffb.de |
Anschrift: | Justus-von-Liebig-Str. 12, 86899 Landsberg |
Telefon: | 081911291060 |
Fax: | 081911295976 |
E-Mail: | schulamt@lra-ll.bayern.de |
Anschrift: | Schwanthalerstr. 40, 80336 München |
Telefon: | 08923383400 |
Fax: | 08923383467 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Tutzing liegt im oberbayerischen Landkreis Starnberg. Die Gemeinde befindet sich am Westufer des Starnberger Sees und wurde 742 erstmals urkundlich erwähnt. Bekannt ist der Ort u.a. durch die hier...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Schulaufsicht soll grundlegend bildungspolitische, pädagogische sowie gesundheitliche Normen im Schulwesen gewährleisten. Maßgeblich sind hierfür die Schulaufsichtsgesetze der Bundesländer.
Während des Kulturkampfes unter Otto von Bismarck wurde im Jahr 1872 die staatliche Schulaufsicht in Preußen eingeführt. Heute ist die staatliche Aufsicht des Schulwesens im Grundgesetz verankert.
Da das Bildungswesen je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist, gibt es in der Schulaufsicht und dem Schulamtswesen Unterschiede. Normalerweise sind die Schulämter dem jeweiligen Bundesland (Landesschulamt) bzw. der Bezirksregierung unterstellt.
Die staatlichen Schulämter sind primär für die Lehrkräfteverteilung auf einzelne Schulen verantwortlich. Auch für den Einsatz und die Verwaltung von Schulleitern sowie Schulpsychologen ist die Schulaufsicht häufig verantwortlich.
Die Verwaltung und der Einsatz von Schulpsychologen sind wichtige Aufgaben der staatlichen Schulbehörden. Schulpsychologen sollen Schulen, Schüler und Eltern im Bildungs- und Erziehungsauftrag unterstützen.
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