Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg |
Telefon: | 0815114877725 |
Fax: | 0815114811524 |
E-Mail: | wohnraumfoerderung@LRA-starnberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Pütrichstr. 8, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Telefon: | 088616811210 |
Fax: | 088616812296 |
E-Mail: | bauamt@lra-wm.bayern.de |
Anschrift: | Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz |
Telefon: | 08041505296 |
Fax: | 08041505137 |
E-Mail: | abteilung5@lra-toelz.de |
Anschrift: | Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081415190 |
Fax: | 08141519450 |
E-Mail: | poststelle@lra-ffb.de |
Anschrift: | Von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg am Lech |
Telefon: | 081911291282 |
Fax: | 081911291011 |
E-Mail: | poststelle@lra-ll.bayern.de |
Anschrift: | Mariahilfplatz 17, 81541 München |
Telefon: | 08962210 |
Fax: | 08962212278 |
E-Mail: | poststelle@lra-m.bayern.de |
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Tutzing liegt im oberbayerischen Landkreis Starnberg. Die Gemeinde befindet sich am Westufer des Starnberger Sees und wurde 742 erstmals urkundlich erwähnt. Bekannt ist der Ort u.a. durch die hier...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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