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Anschrift: | Rathausplatz 5, 83334 Inzell |
Telefon: | 08665986933 |
Fax: | 08665986950 |
E-Mail: | info@gemeinde-inzell.de |
Anschrift: | Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein |
Telefon: | 0861580 |
Fax: | 0861589449 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berchtesgadener Str. 12, 83458 Schneizlreuth |
Telefon: | 086655229721 |
Fax: | 086655229730 |
E-Mail: | poststelle@schneizlreuth.de |
Anschrift: | Dorfplatz 4, 83454 Anger |
Telefon: | 08656988918 |
Fax: | 08656988915 |
E-Mail: | gemeinde@anger.de |
Anschrift: | Poststraße 14, 83317 Teisendorf |
Telefon: | 08666988934 |
Fax: | 08666988955 |
E-Mail: | rathaus@teisendorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 8, 83435 Bad Reichenhall |
Telefon: | 08651775265 |
Fax: | 08651775204 |
E-Mail: | info@stadt-bad-reichenhall.de |
Anschrift: | Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall |
Telefon: | 08651773547 |
Fax: | 08651773111 |
E-Mail: | poststelle@lra-bgl.de |
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Inzell ist eine Gemeinde des Landkreises Traunstein und liegt in Oberbayern. Das örtliche Leben der Ortschaft, die 1177 erstmals urkundlich erwähnt wurde, ist durch Vereine geprägt. Bekannt ist Inzell als...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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