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Sozialämter in Inzell - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
2.87 km von Inzell
Anschrift:Rathausplatz 5, 83334 Inzell
Telefon:0866598690
Fax:08665986950
E-Mail:info@gemeinde-inzell.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8.00-12.30 Uhr; Do 8.00-12.30 & 14.00-18.00 Uhr
(4)
Sozialamt des Landkreises
14.7 km von Inzell
Anschrift:Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein
Telefon:0861580
Fax:0861589449
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Terminvereinbarung erbeten


Weitere Behörden in der Nähe von Inzell

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
6.08 km von Inzell
Anschrift:Berchtesgadener Str. 12, 83458 Schneizlreuth
Telefon:086655229717
Fax:086655229730
E-Mail:poststelle@schneizlreuth.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
(2)
Sozialamt
6.4 km von Inzell
Anschrift:Dorfplatz 4, 83454 Anger
Telefon:08656988912
Fax:08656988915
E-Mail:gemeinde@anger.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18:30 Uhr
(2)
Sozialamt
8.84 km von Inzell
Anschrift:Poststraße 14, 83317 Teisendorf
Telefon:08666988912
Fax:08666988955
E-Mail:rathaus@teisendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-13 Uhr
Di, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(8)
Sozialamt
9.01 km von Inzell
Anschrift:Rathausplatz 8, 83435 Bad Reichenhall
Telefon:08651775238
Fax:08651775284
E-Mail:info@stadt-bad-reichenhall.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(4)
Sozialamt des Landkreises
9.25 km von Inzell
Anschrift:Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Telefon:086517730
Fax:08651773111
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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