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Anschrift: | Trostberger Str. 9, 83342 Tacherting |
Telefon: | 0862180060 |
Fax: | 08621800625 |
E-Mail: | gemeinde@tacherting.de |
Anschrift: | Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein |
Telefon: | 0861580 |
Fax: | 0861589449 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84549 Engelsberg |
Telefon: | 08634620713 |
Fax: | 08634620723 |
E-Mail: | stefanie.arslan@engelsberg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 24, 83308 Trostberg |
Telefon: | 08621801140 |
Fax: | 08621801180 |
E-Mail: | info@trostberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 84518 Garching an der Alz |
Telefon: | 086346210 |
Fax: | 0863462119 |
E-Mail: | info@garching-alz.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 83530 Schnaitsee |
Telefon: | 08074919111 |
Fax: | 08074919110 |
E-Mail: | info@schnaitsee.de |
Anschrift: | Hauptstraße 21, 83352 Altenmarkt an der Alz |
Telefon: | 08621984511 |
Fax: | 08621984522 |
E-Mail: | info@altenmarkt.de |
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Im Alztal liegt die oberbayerische Gemeinde Tacherting im Landkreis Traunstein. Eine schriftliche Ersterwähnung des Ortes wird für das Jahr 735 angenommen. Zu den Sehenswürdigkeiten der Ortschaft zählen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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